Betäubungsmitteltresore
Wenn es um Betäubungsmittel (BTM) geht, gibt es laut Gesetzgeber bestimmte Kriterien, wie diese aufbewahrt werden müssen. Laut § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) müssen Betäubungsmittel an einem speziell dafür vorgesehenen Ort gelagert und gegen unbefugte Entnahme geschützt werden.
BTM-Tresore gewährleisten eine ausreichende Sicherung vor Diebstahl und Einbruch.
Unsere Stand- und Möbeltresore haben einen Widerstandsgrad 1 gemäß Europäischer Prüfnorm EN 1143-1.
Unsere BTM Tresore gewährleisten die sichere und gesetzeskonforme Lagerung von Betäubungsmitteln in:
- Apotheken
- Krankenhausapotheken
- Krankenhausstationen
- Alten- und Pflegeheimen
- Arztpraxen