Betäubungs­mittel­tresore

Wenn es um Betäubungsmittel (BTM) geht, gibt es laut Gesetzgeber bestimmte Kriterien, wie diese aufbewahrt werden müssen. Laut § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) müssen  Betäubungsmittel an einem speziell dafür vorgesehenen Ort gelagert und gegen unbefugte Entnahme geschützt werden.

BTM-Tresore gewährleisten eine ausreichende Sicherung vor Diebstahl und Einbruch.

Unsere Stand- und Möbeltresore haben einen Widerstandsgrad 1 gemäß Europäischer Prüfnorm EN 1143-1.

Unsere BTM Tresore gewährleisten die sichere und gesetzeskonforme Lagerung von Betäubungsmitteln in:

  • Apotheken
  • Krankenhausapotheken
  • Krankenhausstationen
  • Alten- und Pflegeheimen
  • Arztpraxen
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