Nicht erst durch die aktuelle Corona-Pandemie stellt sich die Frage nach der korrekten und damit verantwortungsvollen Lagerung von Impfstoffen. Immer wieder sieht man in Reportagen und Berichten Film- oder Fotoaufnahmen von Haushaltskühlschränken, die zur Lagerung von Impfstoffen verwendet werden.
Bei der Lagerung von kühlpflichtigen Medikamenten ist die Einhaltung strikter Grenzen für die Lagertemperaturen erforderlich. In der DIN 58345:2007-09 Kühlgeräte für Arzneimittel - Begriffe, Anforderungen, Prüfung wird für die Lagerung von kühlpflichtigen Medikamenten ein Temperaturbereich von 5°C ±3 K, also 2°C - 8°C, definiert.
In Apotheken gehört die Verwendung eines Medikamentenkühlschranks nach DIN 58345 seit Jahren zum Standard.
In einzelnen Arztpraxen trifft man aber immer wieder auf normale Haushaltskühlschränke mit statischer Kühlung, Butterfach in der Tür und Gefrierfach im oberen Bereich. In solchen Geräten ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturen (5°C ±3 K, also 2°C - 8°C) an jeder Stelle im gesamten gekühlten Raum nur sehr schwer möglich, ein Nachweis der Einhaltung ebenso schwer zu führen. In der Tür wird es eher zu warm, in der Nähe des Eisfaches zu kalt, eine Temperaturkonstanz im Geräteinnenraum ist meist nicht gegeben. Für den Nachweis über die Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturen müssten mehrere Messtellen bzw. Datenlogger an den kritischen Stellen platziert und ausgewertet werden.
Als Folge können teure Medikamente unbrauchbar oder wirkungslos werden, im schlimmsten Falle könnten Patienten geschädigt werden.
Daher raten wir auch Ärzten zum Wohle der Patienten zu einem verantwortungsvollen Umgang mit kühlpflichtigen Medikamenten und damit zu deren Lagerung in Medikamentenkühlschränken nach DIN 58345.
BPV bietet eine breite Palette an Medikamentenkühlschränken nach DIN 58345 und an Alarmierungs- und Dokumentationslösungen.
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